Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über fotografische Leistungen zwischen Steffen Hauser, Sensburger Allee, 14055 Berlin, Deutschland (nachfolgend »Fotograf«), und dem Auftraggeber. Dazu zählen Auftragsfotografie, 360-Grad-Aufnahmen, virtuelle Touren, Reproduktion und Digitalisierung.
- Auftraggeber kann ein Verbraucher oder ein Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Wo Regelungen nur für eine der beiden Gruppen gelten, ist das ausdrücklich genannt.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Fotograf ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote des Fotografen sind freibleibend und gelten, sofern nichts anderes angegeben ist, für 14 Tage ab Ausstellungsdatum.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder der Fotograf eine Auftragsbestätigung in Textform sendet. Bei Anfragen über das Kontaktformular kommt der Vertrag erst mit der Bestätigung durch den Fotografen zustande.
- Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Fotograf sie in Textform bestätigt.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers
- Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Gestaltung, Bildauswahl, Aufnahmetechnik und Bildbearbeitung liegen im künstlerischen und technischen Ermessen des Fotografen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für den Auftrag nötigen Informationen, Zugänge, Genehmigungen und Hilfestellungen bereit. Dazu gehören bei Aufnahmen vor Ort der Zugang zu den Räumen, eine Ansprechperson und die Klärung von Foto- und Hausrechten.
- Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Der Fotograf darf zur Erfüllung des Auftrags Dritte (zum Beispiel Assistenz, Labore, Hosting-Dienstleister) einsetzen.
§ 4 Termine, Verzug und Ausfall
- Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn der Fotograf sie in Textform als verbindlich bestätigt. Fristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, etwa bei Krankheit, Unfall, Wetterlage bei Außenaufnahmen oder höherer Gewalt.
- Kann ein Termin aus diesen Gründen nicht stattfinden, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 10.
- Gerät der Fotograf in Verzug, kann der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
- Bei Außenaufnahmen darf der Fotograf den Termin witterungsbedingt kostenfrei verschieben.
§ 5 Vergütung und Zahlung
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Nebenkosten wie Anfahrt, Reisekosten, Übernachtung, Modell- und Locationgebühren, Eintritte, Genehmigungen, Material und Versandkosten trägt der Auftraggeber, soweit sie im Angebot genannt oder vorab in Textform abgestimmt sind.
- Der Fotograf kann bei Aufträgen mit einem Wert über 500 € eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangen. Der Restbetrag wird mit Lieferung der Ergebnisse fällig.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
- Der Auftraggeber kann einen Termin jederzeit in Textform absagen. Bei Absage entstehen folgende Pauschalen auf die vereinbarte Vergütung (ohne Nebenkosten, die bereits angefallen sind):
- bis 14 Tage vor dem Termin: keine Gebühr
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 30 %
- weniger als 7 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 70 %
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Fotografen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Bei Verschiebung eines Termins durch den Auftraggeber gelten die Regeln aus Absatz 1 entsprechend, sofern der Ersatztermin nicht innerhalb von 30 Tagen stattfindet.
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Abnahme und Mängel
- Der Fotograf liefert die Ergebnisse in den vereinbarten Formaten und auf dem vereinbarten Weg (zum Beispiel Download-Link). Das Auswahl- und Bildbearbeitungsermessen des Fotografen bleibt unberührt.
- Der Auftraggeber prüft die gelieferten Ergebnisse unverzüglich. Unternehmer rügen offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform, andernfalls gilt das Werk als abgenommen. Verbraucher sind auf diese Frist hingewiesen; ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
- Bei berechtigter Mängelrüge hat der Fotograf das Recht zur Nacherfüllung. Eine Wiederholung der Aufnahmen ist nur möglich, wenn dies zumutbar ist, zum Beispiel bei Innen- und Studioaufnahmen. Bei einmaligen Ereignissen oder unwiederbringlichen Originalen richtet sich der Anspruch auf Nachbesserung der Bearbeitung.
- Geringfügige Abweichungen in Farbe und Kontrast, die durch Monitor, Druck oder Material bedingt sind, sind keine Mängel. Das gilt ebenso für Abweichungen, die durch den Zustand der Originale (Alter, Verfärbung, Kratzer) vorgegeben sind.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Abnahme. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 8 Nutzungsrechte
- Der Fotograf ist Urheber der von ihm erstellten Fotografien, Digitalisierungsergebnisse (soweit schutzfähig), 360-Grad-Aufnahmen und virtuellen Touren. Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen. Es ist nicht übertragbar.
- Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang (Zweck, Medium, Dauer, Gebiet). Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt als Zweck die im Angebot genannte Nutzung. Für darüber hinausgehende Nutzungen ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
- Bei Privatpersonen umfasst das Nutzungsrecht auch die private Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe an Familie und Freunde sowie die nicht-kommerzielle Veröffentlichung in sozialen Netzwerken.
- Bei Digitalisierung und Reproduktion fremder Originale bleibt die Rechtsinhaberschaft am abgebildeten Werk unberührt. Der Auftraggeber bestätigt, dass er zur Digitalisierung und zur beabsichtigten Nutzung berechtigt ist (siehe § 9).
- Bearbeitungen, Beschneidungen und Montagen durch den Auftraggeber oder Dritte bedürfen der Zustimmung des Fotografen, soweit sie über übliche technische Anpassungen (Größe, Format) hinausgehen.
- Der Fotograf ist bei Veröffentlichung als Urheber zu benennen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Fotograf darf die Ergebnisse zur Eigenwerbung (Website, Portfolio, soziale Medien, Druckwerke) nutzen, sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht. Vertraulichkeit und Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen bleiben gewahrt.
§ 9 Rechte Dritter und Einwilligungen
- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen zur Verfügung gestellten oder zu fotografierenden Vorlagen (Fotos, Filme, Gemälde, Grafiken, Münzen, Gebäude, Räume) die erforderlichen Rechte besitzt oder dass deren Inhaber einverstanden sind. Das umfasst Urheber-, Eigentums-, Persönlichkeits- und Hausrechte.
- Bei Aufnahmen mit erkennbaren Personen holt der Auftraggeber die erforderlichen Einwilligungen ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei 360-Grad-Aufnahmen und virtuellen Touren in öffentlich zugänglichen Räumen weist der Auftraggeber auf die Aufnahmen hin, sofern der Fotograf dies verlangt.
- Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherungen beruhen. Das gilt nicht, soweit der Fotograf die Verletzung zu vertreten hat.
- Der Fotograf kann einen Auftrag ablehnen oder unterbrechen, wenn Zweifel an der Rechteinhaberschaft oder an der Rechtmäßigkeit des Inhalts bestehen.
§ 10 Haftung mit Begrenzung
- Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder übernommenen Garantien.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 1000 € je Schadenfall.
- Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung für Verlust oder Beschädigung eingesandter oder übergebener Originale ist in § 12 geregelt. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt Absatz 2 und 3 ebenfalls für Sachschäden.
- Für den Verlust von Daten haftet der Fotograf nur, wenn der Auftraggeber die Daten nicht selbst gesichert hat und der Schaden bei ordnungsgemäßer Sicherung nicht eingetreten wäre. Die Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
- Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder Dritter in dessen Verantwortungsbereich entstehen. Das gilt insbesondere für das Bewegen, Abnehmen oder Berühren von Objekten durch Personal des Auftraggebers sowie für Vorschäden an Originalen.
- Soweit die Haftung des Fotografen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Unternehmer beträgt sie bei einfacher Fahrlässigkeit ein Jahr.
§ 11 Besondere Bestimmungen virtuelle Touren und Arbeiten vor Ort
- Bei Aufnahmen in Räumen und Gebäuden des Auftraggebers oder Dritter sorgt der Auftraggeber für ungehinderten Zugang, für die Zustimmung des Hausrechtsinhabers und für die Beachtung von Sicherheits- und Hausordnungsvorschriften. Er stellt eine Ansprechperson, die am Termin anwesend ist.
- Objekte, Exponate und Einrichtungsgegenstände werden ausschließlich vom Personal des Auftraggebers bewegt, abgenommen, aufgestellt oder gereinigt. Der Fotograf berührt sie nur nach ausdrücklicher Anweisung und in Anwesenheit der Ansprechperson.
- Der Auftraggeber weist den Fotografen auf besondere Risiken am Ort hin (zum Beispiel empfindliche Böden, Wertgegenstände, Alarmanlagen, Lichtempfindlichkeit von Exponaten). Bei Aufnahmen mit Blitz oder Zusatzlicht klärt der Auftraggeber vorab, ob Exponate dafür geeignet sind.
- Der Fotograf kann die Arbeit unterbrechen oder abbrechen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder Anweisungen des Auftraggebers die Aufnahme gefährden. Bereits angefallene Leistungen sind zu vergüten.
- Bei virtuellen Touren erstellt der Fotograf die Panoramen, setzt die Tour technisch um und stellt sie unter der vereinbarten Adresse bereit. Das Hosting ist für zwölf Monate ab Veröffentlichung im Preis enthalten. Danach kann der Auftraggeber den Weiterbetrieb für ein Entgelt von 30 € (einschließlich Umsatzsteuer) je Tour und Jahr buchen. Die Buchung erfolgt in Textform vor Ablauf des Hostingzeitraums. Ohne Buchung ist der Fotograf berechtigt, die Tour nach Ablauf des Hostingzeitraums offline zu nehmen. Auf Wunsch übergibt er dem Auftraggeber vorher die Tourdateien in einem gängigen Format. Der Fotograf weist den Auftraggeber rechtzeitig, spätestens vier Wochen vor Ablauf, in Textform auf das Ende des Hostingzeitraums und die Möglichkeit zur Verlängerung hin.
- Der Fotograf bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Tour, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen bei Zulieferern und Ausfälle außerhalb seines Einflussbereichs begründen keine Haftung. Der Auftraggeber kann bei erheblichen Ausfällen, die der Fotograf zu vertreten hat, das Entgelt für den Ausfallzeitraum anteilig mindern.
- Der Auftraggeber darf die Tour auf eigenen Websites einbetten oder verlinken. Ein Herunterladen der Bildrohdaten oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach Vereinbarung zulässig.
§ 12 Besondere Bestimmungen Digitalisierung und Reproduktion von Originalen
- Dieser Paragraf gilt für die Digitalisierung von Dias, Negativen, Fotoabzügen, Schmalfilmen und vergleichbaren Originalen, die der Auftraggeber dem Fotografen übergibt oder zusendet, sowie für die fotografische Reproduktion von Gemälden, Grafiken, Münzen und anderen flachen Objekten.
- Wertvolle, besonders empfindliche oder unersetzliche Originale (zum Beispiel historische Glasnegative, Gemälde, Münzen) nimmt der Fotograf nicht zur Digitalisierung im Atelier an. Hier erfolgt die Aufnahme ausschließlich vor Ort beim Auftraggeber, siehe § 11.
- Der Auftraggeber verpackt die Originale transportsicher und ist für Einsendung und Rücksendung gegen Verlust und Beschädigung selbst verantwortlich. Der Fotograf empfiehlt versicherten Versand. Auf Wunsch sendet der Fotograf zurück, die Kosten trägt der Auftraggeber.
- Der Fotograf prüft die Originale bei Eingang auf sichtbare Schäden und dokumentiert den Zustand. Mängel, Vorschäden, Schimmel, Klebereste, Schrumpfung und materialbedingter Verschleiß von Originalen begründen keine Haftung, soweit sie nicht durch den Fotografen verursacht wurden. Bei Schimmel, brüchigem Material oder sonstigen Risiken informiert der Fotograf den Auftraggeber vor der Bearbeitung. Dessen Zustimmung ist für das weitere Vorgehen erforderlich.
- Der Fotograf haftet für Verlust und Beschädigung der Originale nach § 10. Die Haftung ist zusätzlich auf den vom Auftraggeber vorab in Textform angegebenen Wert beschränkt, höchstens auf 1000 € je Auftrag. Ohne Wertangabe gilt für Originale mit nicht bezifferbarem ideellem Wert ein Pauschalwert von 25 € je Einzelstück als vereinbart. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines höheren Sachwerts vorbehalten.
- Die digitalen Ergebnisse werden dem Auftraggeber per Download oder auf Datenträger übergeben. Der Fotograf bewahrt die Dateien 30 Tage nach Lieferung auf. Danach können sie gelöscht werden. Die dauerhafte Archivierung und Datensicherung ist Sache des Auftraggebers. Auf Wunsch kann eine längere Aufbewahrung gegen Entgelt vereinbart werden.
§ 13 Datenspeicherung und Datenschutz
- Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur zur Durchführung des Vertrags und nach den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
- Bildmaterial mit erkennbaren Personen verarbeitet der Fotograf nur im Rahmen des Auftrags und der vom Auftraggeber eingeholten Einwilligungen oder sonstiger Rechtsgrundlagen.
- Rohdaten, Auswahlen und Arbeitsdateien bewahrt der Fotograf 12 Monate nach Auftragsabschluss auf. Ein Anspruch auf Herausgabe oder längere Aufbewahrung besteht nur nach gesonderter Vereinbarung. Bestehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel für Rechnungen) bleiben unberührt.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich per E-Mail, Telefon oder Online-Formular geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform (per E-Mail). Sie sind nicht Bestandteil dieser AGB.
- Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Fotograf die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Fotograf vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
- Widerruft der Verbraucher nach Beginn der Leistung, hat er einen angemessenen Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen, wenn er ausdrücklich verlangt hat, dass der Fotograf vor Fristablauf beginnt.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin. Der Fotograf kann den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Der Fotograf nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.